Regelungen zu Konzessionen und Zulassungen:

Eine der folgend genannten Voraussetzungen ist erforderlich, dass Sie durch den für Ihren Stammsitz zuständigen Netzbetreiber in das Verzeichnis eingetragen werden können:

  • eine Meisterprüfung im Fach Installateur- und Heizungsbauermeister/in (nach 2003 mit Bescheiningung Fach "Sicherheitstechnik", bis 2003 als Zentralheizungs- und Lüftungsbauer mit TRGI Lehrgang)
  • Technikerausbildung der Fachrichtungen Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik oder Sanitärtechnik mit Praxisnachweis
  • Dipl. Ing. Studium (FH;TH) der Fachrichtungen Versorgungstechnik, Sanitärtechnik …
  • eine Ausnahmegenehmigung nach§4; §5, 7a; §7b; §8 oder §9  Handwerkerordnung bis 2005 incl. des Nachweises der damit verbundenen Lehrgänge
  • der erfolgreiche Nachweis der Schulung der Landesverbände mit einem Umfang von min. 100 Stunden.

Näheres können Sie über folgende Links erfahren:

Sind Sie nicht im Bereich des IAO eingetragen? Benötigen Sie eine vorübergehende Zulassung?

  • dann stellen Sie die Netzbetreiber Zuständigkeit fest
  • setzen Sie sich mit dem zuständigen Netzbetreiber in Verbindung und senden ihm eine lesbare Kopie Ihrer bestehenden Zulassung per E-Mail, Fax oder Post aus der die Gültigkeit, das konzessionierende Unternehmen und Ihr verantwortlicher Fachmann hervorgeht.