Regelungen zu Konzessionen und Zulassungen:
Eine der folgend genannten Voraussetzungen ist erforderlich, dass Sie durch den für Ihren Stammsitz zuständigen Netzbetreiber in das Verzeichnis eingetragen werden können:
- eine Meisterprüfung im Fach Installateur- und Heizungsbauermeister/in (nach 2003 mit Bescheiningung Fach "Sicherheitstechnik", bis 2003 als Zentralheizungs- und Lüftungsbauer mit TRGI Lehrgang)
- Technikerausbildung der Fachrichtungen Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik oder Sanitärtechnik mit Praxisnachweis
- Dipl. Ing. Studium (FH;TH) der Fachrichtungen Versorgungstechnik, Sanitärtechnik …
- eine Ausnahmegenehmigung nach§4; §5, 7a; §7b; §8 oder §9 Handwerkerordnung bis 2005 incl. des Nachweises der damit verbundenen Lehrgänge
- der erfolgreiche Nachweis der Schulung der Landesverbände mit einem Umfang von min. 100 Stunden.
Näheres können Sie über folgende Links erfahren:
- http://www.hwk-stuttgart.de
- http://www.hms.ka.bw.schule.de
- http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/hwo/gesamt.pdf
Sind Sie nicht im Bereich des IAO eingetragen? Benötigen Sie eine vorübergehende Zulassung?
- dann stellen Sie die
Netzbetreiber Zuständigkeit fest - setzen Sie sich mit dem zuständigen Netzbetreiber in Verbindung und senden ihm eine lesbare Kopie Ihrer bestehenden Zulassung per E-Mail, Fax oder Post aus der die Gültigkeit, das konzessionierende Unternehmen und Ihr verantwortlicher Fachmann hervorgeht.

